Keine generelle Nachrüstungspflicht von Abgasfiltern für Festbrennstofföfen

Entgegen anders lautender Meldungen aus den Medien weist die Europäische Feuerstätten Gemeinschaft (EFA) die Verbraucher darauf hin, dass die Neuregelung der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) keine generelle Nachrüstpflicht von Abgasfiltern an Festbrennstoff-Feuerstätten vorsieht. Diese Regelung betrifft in erster Linie Kamin- und Kachelöfen.
Gemäß Referenten-Entwurf werden ab Inkrafttreten der überarbeiteten Verordnung zunächst Grenzwerte für die Emissionen von CO und Staub festgelegt sowie ein Mindestwirkungsgrad gefordert. Verschärfte Anforderungen gelten erst in der zweiten Stufe ab 2014. Öfen, die heute eingebaut werden und die Anforderungen der ersten Stufe erfüllen, dürfen deshalb auch nach 2014 weiterbetrieben werden. Eine Regelung für ältere Wärmeerzeuger tritt erst nach 2014 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist, je nach Alter des Kamin- oder Kachelofens eine Einstufungsmessung durch den Schornsteinfeger geplant. Erst wenn eine ältere Feuerstätte die Grenzwerte nicht erfüllt, ist ein Filter nachzurüsten. Ansonsten wird das Gerät stillgelegt.

Ofenbetreiber, die sicher gehen wollen, sollten sich beim Neukauf für einen Ofen mit EFA-Siegel oder dem DINplus-Zeichen entscheiden. Die so ausgezeichneten Wärmeerzeuger halten schon heute die geforderten Werte ein. Darüber hinaus gilt der Brennstoff Holz bei richtiger Handhabung nach wie vor als umweltfreundlicher, CO2- neutraler Energieträger.